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   VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04   

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https://dejure.org/2004,22392
VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04 (https://dejure.org/2004,22392)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12.08.2004 - 12 L 505/04 (https://dejure.org/2004,22392)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12. August 2004 - 12 L 505/04 (https://dejure.org/2004,22392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung eines Eigenanteils zu den Schülerbeförderungskosten für minderjährige Kinder; Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Anforderung einer öffentlichen Abgabe gegen einen Abgabenbescheid; Beitrag zur Schülerbeförderung als sonstige Abgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04
    Eine isolierte Anfechtung dieser Belastung ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO möglich, da diese Anfechtung nicht offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. November 2000, NVwZ 2001, S. 429).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04
    Dazu zählen nicht nur Steuern, Gebühren und Beiträge, sondern auch sonstige Sonderabgaben, die dazu bestimmt sind, bereits entstandene oder bevorstehende Aufwendungen des Abgabengläubigers ganz oder teilweise zu decken (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 1992, DVBl. 1993 S. 441).
  • BVerwG, 22.10.1990 - 7 B 128.90

    Schulrecht: Fahrtkostenfreiheit und Eigenanteil

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04
    Entsprechendes gilt für das Grundrecht des Schülers aus Art. 2 Abs. 1 GG und das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip (VGH Mannheim, Beschluss vom 7. November 1995 NVwZ-RR 1996 S. 659; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.10.1990, NVwZ-RR 1991, S. 197 [BVerwG 22.10.1990 - 7 B 128/90] ).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04
    Bei der näheren Ausgestaltung der Schülerbeförderung ist dem Träger in § 112 Abs. 1 BbgSchulG ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (Urteil der Kammer vom 25. Februar 2002 - 12 K 4568/98 - vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996 S. 656; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juli 1999, NVwZ-RR 2000 S. 631).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1991 - 9 S 2111/90

    Erstattung von Schülerfahrtkosten - Eigenanteil für Gymnasiasten

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04
    Dieser umfasst auch Regelungen zum Eigenteil (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Juni 1991-9 S 2111/90 -, zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 9 S 1848/93

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten - Eigenanteil von Hauptschülern

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04
    Entsprechendes gilt für das Grundrecht des Schülers aus Art. 2 Abs. 1 GG und das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip (VGH Mannheim, Beschluss vom 7. November 1995 NVwZ-RR 1996 S. 659; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.10.1990, NVwZ-RR 1991, S. 197 [BVerwG 22.10.1990 - 7 B 128/90] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98

    Erstattung der Beförderungskosten für Schüler - Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04
    Bei der näheren Ausgestaltung der Schülerbeförderung ist dem Träger in § 112 Abs. 1 BbgSchulG ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (Urteil der Kammer vom 25. Februar 2002 - 12 K 4568/98 - vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996 S. 656; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juli 1999, NVwZ-RR 2000 S. 631).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - LVerfG 1/12

    Kommunale Verfassungsbeschwerde, Schulgesetz, Selbstverwaltungsgarantie,

    Diese Grundsätze sind auf die Eigenbeteiligung bei den Schülerbeförderungskosten übertragbar, gleich ob man diese Eigenbeteiligung als Gebühr im Sinne von § 4 Abs. 1 KAG ansieht, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung erhoben wird (so VG Schleswig, Beschluss vom 17. September 2007 - 9 B 67/07 - NVwZ-RR 2008, 399 ff., Juris Rn. 17) oder als sonstige Abgabe außerhalb des KAG (so VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Juli 2005 - 4 K 1648/02 -, Juris Rn. 32 und VG Potsdam, Beschluss vom 12. August 2004 - 12 L 505/04 - LKV 2005, 230 f., Juris Rn. 8), denn jedenfalls handelt es sich bei der Eigenbeteiligung um ein Entgelt im Sinne von § 76 Abs. 2 S. 1 GO.
  • VG Potsdam, 06.10.2008 - 12 K 1821/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Eigenanteils im Rahmen der Schülerbeförderung

    In diesem Zusammenhang hat die Kammer einen Eigenanteil, der maximal 55 % der tatsächlich entstehenden Kosten beträgt, für nicht unangemessen erachtet (vgl. Beschluss vom 12. August 2004 - 12 L 505/04 -, LKV 2005; 230, Gerichtsbescheid vom 14. Mai 2007 - 12 K 1466/04 - und Urteil vom 3. Dezember 2007 - 12 K 2574/04 -).
  • VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07

    Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten der Kinder

    Vielmehr lässt sich aus den in Art. 30 Abs. 5 BbgVerf aufgeführten Verpflichtungen des Landes und der Träger der kommunalen Selbstverwaltung entnehmen, dass die Schülerbeförderung nicht zu den verfassungsrechtlich normierten Verpflichtungen der Landkreise und kreisfreien Städte zählt, denn sie ist im Gegensatz zu anderen Aufgaben dort nicht erwähnt und folgt daher lediglich aus einfachem Gesetz (VG Potsdam, Beschluss vom 12. August 2004 - 12 L 505/04 -, LKV 2005, 230, 231).
  • VG Potsdam, 02.03.2009 - 12 K 475/07

    Kommunalaufsicht - Sicherstellungssatzung einer angemessenen Beteiligung an den

    Vielmehr lässt sich aus den in Art. 30 Abs. 5 BbgVerf aufgeführten Verpflichtungen des Landes und der Träger der kommunalen Selbstverwaltung entnehmen, dass die Schülerbeförderung nicht zu den verfassungsrechtlich normierten Verpflichtungen der Landkreise und kreisfreien Städte zählt, denn sie ist im Gegensatz zu anderen Aufgaben dort nicht erwähnt und folgt daher lediglich aus einfachem Gesetz (VG Potsdam, Beschluss vom 12. August 2004 - 12 L 505/04 -, LKV 2005, 230, 231).
  • VG Potsdam, 02.03.2009 - 12 K 1040/05

    Rückwirkende Einführung einer angemessenen Kostenbeteiligung der Eltern

    Vielmehr lässt sich aus den in Art. 30 Abs. 5 BbgVerf aufgeführten Verpflichtungen des Landes und der Träger der kommunalen Selbstverwaltung entnehmen, dass die Schülerbeförderung nicht zu den verfassungsrechtlich normierten Verpflichtungen der Landkreise und kreisfreien Städte zählt, denn sie ist im Gegensatz zu anderen Aufgaben dort nicht erwähnt und folgt daher lediglich aus einfachem Gesetz (VG Potsdam, Beschluss vom 12. August 2004 - 12 L 505/04 -, LKV 2005, 230, 231).
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